Neue Besuchsregelung
Besuchsregelung ab 28.03.2022
Bitte Informieren Sie weitere Angehörige und Freunde Ihrer Familie, bereits vereinbarte Termine verlieren ab sofort ihre Gültigkeit!
Die Besuchsregelung ist an die aktuelle ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO angepasst und immer bis auf Widerruf gültig.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Besuche auf eigene Verantwortung stattfinden und appellieren daran, dass auch Sie Ihre Familie und Ihre Mitmenschen schützen
wollen!
Besucher mit Atemwegserkrankungen oder sonstigen typischen Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns sowie
Atemnot dürfen die Einrichtung nicht betreten!
Anforderungen:
➢ Vor Betreten der Einrichtung ist eine FFP2-Maske anzulegen.
➢ Der Zutritt in die Einrichtung erfolgt nur mit einem gültigen (24 Stunden), schriftlichen, negativen Testzertifikat eines anerkannten Testzentrums. Wenn dies vorhanden ist, ist keine
Terminvereinbarung erforderlich. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen die Gültigkeit des Testzertifikates zu überprüfen. Können Sie den Nachweis nicht vorzeigen, müssen Sie unsere Einrichtung sofort
verlassen.
➢ Die Besucher begeben sich auf dem kürzesten Weg in das Bewohnerzimmer und nach
dem Besuch auf dem kürzesten Weg wieder nach draußen.
➢ Alle Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (FFP2-Maske, Händedesinfektion,
Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette) sind strikt einzuhalten.
➢ Weiterhin bieten wir Ihnen 1 x wöchentlich die Möglichkeit sich in unserer Einrichtung
testen zu lassen.
➢ Die dazugehörige Testzeit ist:
Jeden Mittwoch von 13.30 bis 14.00 Uhr ohne Termin in unserer Cafeteria
Jeden Freitag von 15.30 bis 16.00 Uhr ohne Termin in unserer Cafeteria
➢ Die Bewohner können nur in ihrem Zimmer besucht werden, einem Aufenthalt im
Außenbereich der Einrichtung steht nichts entgegen.
Branchenregelung Pflege
Besucher und Personen, die die Einrichtung planbar aus beruflichen Gründen betreten, dürfen dies nur, wenn sie getestet sind und einen negativen Testnachweis mit sich führen.
Die Testpflicht gilt auch für geimpfte Personen, wenn diese
- lediglich zwei Einzelimpfungen erhalten haben und die zweite Impfung länger als 90 Tage zurückliegt und keine Drittimpfung erfolgt ist oder
- nach einer Infektion eine Einzelimpfung erhalten haben, die länger als 90 Tage zurückliegt und keine Zweitimpfung erfolgt ist.
Besucher welche eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) bzw. eine Zweitimpfung, die nicht älter als 90 Tage ist, sowie eine Erstimpfung nach durchgemachter Infektion, welche ebenfalls nicht länger als 90 Tage zurück liegt, benötigen keinen Testnachweis!
Die jeweiligen Impfnachweise sind jederzeit bei Besuchen in unserer Einrichtung auf Verlangen unseren Mitarbeiter vorzuzeigen.
Bitte informieren Sie sich immer auch selbst über die aktuellen Regelungen vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt! (www.tmasgff.de/fruehwarnsystem) und über das Robert
Koch-Institut: COVID-19-Dashboard https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Ein Pflegeheim in bester Lage erbaut auf einer Fläche von
6000 Quadratmeter inklusive weiträumiger Parkanlage.
Unsere Einrichtung wurde 2001 erbaut und verfügt über 48 Einzelzimmer und 6 Doppelzimmer, welche alle mit einer alters- und behindertengerechten Nasszelle ausgestattet sind.
Zusätzlich gibt es für Notfälle noch 2 Gästezimmer, natürlich auch mit Nasszellen. Wenn die Bewohner möchten, können sie ihr Zimmer möbliert beziehen. Sollten Sie eine Einrichtung des Zimmers mit eigenen Möbeln wünschen, so ist dieses nach Absprache begrenzt möglich. Mahlzeiten werden in den einzelnen Wohnküchen der Bereiche eingenommen. Ein grosses Wohnzimmer auf jeder Etage, ausgestattet mit TV und Musikanlagen, lädt zu gemeinschaftlichen, beschaulichen Tagen und Abenden ein.
Die ruhige Umgebung unseres Hauses und der hauseigene Park sorgen für eine natürliche Atmosphäre.
Unsere Qualitätssicherungssysteme
Seit der Eröffnung im Dezember 2001, haben wir ein systematisches, auf Weiterentwicklung ausgerichtetes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches in einem Qualitätshandbuch dargestellt und nachvollziehbar ist.
Interne Qualitätssicherung:
- Übergaben, Team- und Dienstbesprechungen
- Fallbesprechungen
- interner Qualitätszirkel
- Fort- und Weiterbildungen
- Beschwerdemanagement
- Qualitäts- und Hygienebeauftragte
Externe Qualitätssicherung:
- Heimaufsicht, MDK, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft
- Apotheke, Ärzte, Therapeuten
- externe Fort- und Weiterbildungen
- externer Qualitätszirkel
Kooperationsparter
Wir unterhalten enge und verbindliche Kooperationsbeziehungen zu den behandelnden Ärzten unserer Bewohner.
Unbeeinflusst von freien Wahlrecht haben wir Empfehlpartner in folgenden Bereichen
- Apotheke
- Sanitätshandel
- Friseur und Fusspflege
- Zahnarzt
- Fachärzte
- Logopädie, Krankengymnastik und Ergotherapie
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten näher zu Seniorenzentrum Bocksberg GmbH und erfahren Sie, was wir für Sie tun können. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte jederzeit gerne
Kontakt mit uns auf.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Seniorenzentrum Bocksberg GmbH
Seniorenzentrum Bocksberg GmbH
Bocksbergweg 3
07330 Probstzella
MDK - Prüfung vom 29.06.2021
für den kompletten Qualitätsbericht kopieren Sie bitte folgenden Link in Ihren Browser: https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_treffer_sta.aspx |